Malermäßige Instandsetzung in Berlin

Fachgerechte Renovierung & Schönheitsreparaturen

Mit Renovierungen und/ oder Schönheitsreparaturen hat wohl jeder schon zu tun gehabt. Für die einen ist es Hobby die eigenen 4 Wände zu renovieren, für die anderen ein notwendiges Übel. Aber auch für Eigentümer und Hausverwalter ist eine renovierte, malermäßig instand gesetzte Wohnung wichtig. Eine renovierte Wohnung sieht einladend aus und sie kann schnell vermietet werden. Sie sind Hausverwalter, Eigentümer oder Mieter einer Wohnung und die nächste Renovierung oder ein Auszug steht an?

Malermäßige Instandsetzung für Mieter

Mieter sind oftmals laut Mietvertrag zur malermäßigen Instandsetzung, verpflichtet. Zu den Schönheitsreparaturen zählt im Allgemeinen: das Anstreichen, Kalken oder Tapezieren von Wänden und Decken, das Streichen von Heizungen, einschließlich Heizrohr, der Innentüren sowie Außentüren und Fenster von innen. Eventuell müssen Dübellöcher geschlossen werden oder andere Schäden an den Wänden durch Spachtelarbeiten beseitigt werden.

Für viele Mieter ist das eine echte Herausforderung. Wer hat schon Spaß dran die alte Wohnung beim Auszug zu streichen, das neue Zuhause soll schließlich auch schön gemacht werden.

Wir unterstützen Sie gern bei Ihren Vorhaben und bieten alle notwendigen Schönheitsreparaturen, die malermäßige Instandsetzung und alle anfallenden Arbeiten für das alte und auch für das neue Zuhause an.

Malermäßige Instandsetzung für Eigentümer & Hausverwaltungen

Es gibt viele BGH-Urteile zum Thema Renovierung, Schönheitsreparaturen, die meisten Urteile sind im Sinne der Mieter. Sind Sie als Hausverwaltung oder auch Eigentümer von einem BGH-Urteil zum Thema Schönheitsreparaturen betroffen? Sind Ihre Mieter aufgrund dieses Urteils von der Pflicht die Wohnung renoviert zu übergeben befreit? Die Mieter sind schon ausgezogen und haben die Wohnung unrenoviert und im schlimmsten Fall vermüllt übergeben? Sie muss schnell entrümpelt und malermäßig instand gesetzt werden, damit sie schnell wieder vermietet werden kann?

Auch das neueste BGH-Urteil vom 08.07.2020 nimmt Sie als Vermieter wieder in die Pflicht, denn langjährige Mieter können von Ihnen die Renovierung Ihrer Wohnung verlangen. Da durch diese Renovierung auch die Gebrauchsspuren der Mieter beseitigt werden, können Sie zumindest eine Kostenbeteiligung verlangen. Wir renovieren Ihre Wohnungen kurzfristig und in guter Qualität und übernehmen auch eventuell notwendige Entrümpelungen.

Für den Haus-/ Wohnungseigentümer fallen im Laufe der Zeit noch weitere Renovierungsarbeiten an. Wir übernehmen für Sie das Streichen der Außentüren und Fenster von außen, die Renovierung von Kellerräumen, das Streichen von Hausfluren und Gemeinschaftsräumen sowie Badrenovierungen.

Vermietete Häuser müssen gepflegt werden, wenn die EigentümerInnen und die Hausverwaltung, den Wert der Häuser erhalten und steigern wollen und die Mieter sich wohlfühlen sollen. Gerade die Instandhaltung der Gebäude ist wichtig für den Werterhalt. Abgenutzte Holzfußböden können durch fachgerechtes Abschleifen und Versiegeln wie neu aussehen, verschmutzte und abgenutzte Treppenhäuser durch einen Anstrich in neuem Glanz erstrahlen. Eine vergraute Fassade benötigt eventuell keinen neuen Anstrich, sondern kann professionell gereinigt werden und so erhält auch die Außenansicht des Gebäudes wieder ein ordentliches Aussehen.

Wir unterstützen Sie gern bei Ihren Vorhaben und bieten die notwendigen Reparaturen, die malermäßige Instandsetzung und sonstige Renovierungen für Ihre Wohnung, Ihr Ein- oder Mehrfamilienhaus an.

Wir sind Ihr Partner für Ihre Renovierungsarbeiten

Nutzen Sie unsere Fachkompetenz in Sachen Renovierungen und der malermäßigen Instandsetzung. Sprechen Sie mit uns, teilen sie uns Ihre Pläne mit. Wir nehmen uns Zeit für Sie und beraten Sie kundenorientiert. Wir erstellen für Sie kurzfristig einen kostenlosen und unverbindlichen Kostenvoranschlag.

Wir behalten Ihre Kosten im Blick und stehen Ihnen auch für weiterführende Arbeiten, wie z.B. Abriss und Entkernung, Trockenbau, Fliesen-, Platten- und Mosaikarbeiten und der Bauwerksabdichtung zur Verfügung. Wir nutzen dafür unsere erfahrenen Mitarbeiter oder unsere Partnerfirmen.

Sie haben nur einen Ansprechpartner – Misa Akademie & Service GmbH

 
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